Rhein Sieg Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH

Freiwilligendienste
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Zukunft gestalten - Grenzen überwinden! Ihr berufliches Engagement für Menschen mit Behinderungen.

Freiwilligendienste

Über uns

Die Lebenshilfe Rhein Sieg ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Rhein-Sieg-Kreis einsetzt. Unser Ziel ist es, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Menschen in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wir verstehen uns als Anlaufstelle und Unterstützer für Menschen mit Behinderung und für ihre Familien. Unsere umfangreichen Angebote und Dienstleistungen decken verschiedene Lebensbereiche ab und bieten individuelle Unterstützung für jeden Einzelnen. Unser Leitbild orientiert sich an den Prinzipien Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben und ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

Die Rhein Sieg Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH betreibt an verschiedenen Standorten im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und bietet derzeit 1.200 Menschen mit vorwiegend geistiger Behinderung und/oder psychischer Beeinträchtigung behindertengerechte Arbeitsplätze mit professioneller Förderung und Betreuung. Unser Ziel ist es, die Teilhabe behinderter Menschen am beruflichen Leben zu gewährleisten, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihnen, soweit möglich, Chancen zum Übergang  auf den allgemeinen Arbeitsmarkt  zu eröffnen.

Ihre Aufgaben

  • Mithilfe bei der Betreuung und Pflege unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
  • Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit
  • Unterstützung des Fachpersonals im Arbeitsalltag

Ihr Profil

  • Sie möchten sich sozial engagieren
  • Sie haben Freude am Umgang mit Menschen mit geistigen-, körperlichen-, oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Bei Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §124 Abs. 2 SGB IX verpflichtend

Unser Angebot

  • Eine qualifizierte Anleitung und Begleitung durch unsere ausgebildeten Fachkräfte
  • Ein monatliches Taschengeld
  • 30 Urlaubstage
  • Ein freundliches Betriebsklima
  • Ein qualifiziertes Zeugnis

 

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